Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2021

18 Am 1. Januar 2020 sind vom Kanton Bern rund 500 Pfarrdienstverhältnisse übernommen worden. Entsprechend hat die Anzahl personalrechtlicher Fragen stark zugenommen. So begleitete der Rechtsdienst verschiedene Konflikte in Kirchgemeinden. Dabei stand er oftmals einer anwaltlichen Vertretung gegenüber. Thematisch ging es meistens um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, aber auch um den Inhalt von Arbeitszeugnissen sowie datenschutz- und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Weiter wurde der Rechtsdienst mit verschiedenen Aspekten der Dienstwohnungspflicht konfrontiert. So konnte mit der Steuerverwaltung dahingehend eine Einigung erzielt werden, dass Teile des Dienstwohnungswerts grundsätzlich nicht als Gehaltsnebenleistung zu versteuern sind. Da eine Neuregelung der Dienstwohnungspflicht in Betracht gezogen wird, wurde abgeklärt, ob eine Dienstwohnungspflicht noch verfassungsmässig ist. Da nach wie vor ein öffentliches Interesse an der Dienstwohnungspflicht besteht, ist sie zulässig, wenn sie im konkreten Fall zumutbar ist. Als instruierende Stelle des Synodalrats war der Rechtsdienst u.a. in einem Beschwerdeverfahren betreffend Ausschluss einer Person aus einer Ausbildung tätig. In dieser Funktion führte er zudem Verfahren betreffend Befreiung einer Pfarrperson vom Amts- und Berufsgeheimnis sowie betreffend Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche. Der Rechtsdienst beantwortete wiederum Fragen aus den Kirchgemeinden. Mehrmals ging es dabei um die Stimmberechtigung der Kirchenmitglieder. Auch wer die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzt, ist grundsätzlich stimmberechtigt (in den solothurnischen Kirchgemeinden, wenn ihnen von den Kirchgemeinden das Stimmrecht gewährt worden ist). Da der Aufenthalt mit der Absicht des dauernden Verbleibens massgebend ist, ist die Frage nach der Stimmberechtigung nicht immer einfach zu beantworten. Bei vorläufig Aufgenommenen, Asylsuchenden sowie Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung ist diese Absicht üblicherweise gegeben. Bei Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung jedoch grundsätzlich nicht. Schliesslich befasste sich der Rechtsdienst mit komplexen und vielschichtigen Fragen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Wechsel der Stadt Moutier in den Kanton Jura sowie seinen Auswirkungen auf die Kirchgemeinde Moutier. Rechtsdienst Andreas Mosimann Leiter Die Tätigkeiten waren massgeblich geprägt von der Pandemie und von der Aktualisierung der gesamten Informationsunterlagen zuhanden der Kirchgemeinden (Hilfestellung und Schutzkonzeptvorlagen). Parallel Übersetzung und französischsprachige Kommunikation Bertrand Baumann, Matthias Siegfried Leiter Ein reibungsloser Übergang Kirchenkanzlei

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