Die Vision leben!

Mit dem Legislaturprogramm legt der Synodalrat alle vier Jahre die Schwerpunkte seiner Tätigkeit fest.

Die vorletzten beiden Legislaturen standen im Zeichen der gemeinsamen Erarbeitung der Vision Kirche 21 sowie der ersten Schritte ihrer Überführung ins kirchliche Leben. In der Legislatur 2020–2023 wurden Vision und Leitsätze im Handeln der Synode, des Synodalrates und der Kirchgemeinden verankert und konkretisiert. Dabei wurde deutlich, wie sich die Vision «Von Gott bewegt. Den Menschen verpflichtet.» als Orientierung des Handelns bewährt.

Es gehört zum Dienst einer Kirche an der Gesellschaft, dass sie ihre Botschaft deutlich sichtbar macht. Wo die Präsenz der Kirche schwächer und diffuser wird, muss sie an ihrer Erkennbarkeit arbeiten. Dies bildet deshalb einen Schwerpunkt des Legislaturprogramms 2024–2027. In der aktuellen Legislatur bleibt die Administration der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie das Bemühen um gute Anstellungsbedingungen eine grosse Aufgabe. Auch diese Arbeit soll spürbar vom Geist der Vision geprägt sein.

 

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