Menschenrecht Religionsfreiheit

Diskriminierung christlicher und weiterer religiöser Minderheiten

Minderheiten sind heute in verschiedenen Weltregionen vielfältigen Formen von Diskriminierung und Bedrohung ausgesetzt, dies betrifft auch christliche Kirchen und Gemeinschaften. Die Skala reicht von sozialer und rechtlicher Benachteiligung bis zur Einengung der Kultusfreiheit auf die Privatsphäre, vom Verbot der Mission bis zum Verbot von theologischen Bildungseinrichtungen, Bibeln und christlichen Symbolen, von Vertreibung und Entführung bis zu Inhaftierung und Tötung.

Wie andere Benachteiligungen von Minderheiten sind auch religiöse Diskriminierungen zumeist eingebettet in grössere Konfliktzusammenhänge, in denen politische, wirtschaftliche und ethnische Faktoren eine wichtige oder gar entscheidende Rolle spielen. Religionen sind selten die eigentliche Brandursache, wirken aber häufig als Brandbeschleuniger. Auch aus diesem Grund sollten wir nicht leichtfertig den Begriff «Christenverfolgung» anwenden, wenn christlichen Minderheiten Unrecht geschieht. Eine eigentliche Christenverfolgung ist in der Realität selten anzutreffen. Umso wichtiger ist es hinzuschauen: Wer verfolgt wen? Worum geht es (Boden, Rohstoffe, politischen Einfluss)? Wird Religion zu politischen Zwecken missbraucht oder wird Politik religiös aufgeladen?

Erleiden Menschen, auch christliche Minderheiten, irgendwo in der Welt Unrecht und Not, dann geht uns das etwas an: «Wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit» (1. Kor. 12,26). Für Christinnen und Christen ist der Gedanke der Menschenrechte und der Religionsfreiheit theologisch darin begründet, dass der Mensch Schöpfung und Ebenbild Gottes ist. Diese Gottesebenbildlichkeit umfasst alle Menschen, ungeachtet ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Kultur und ihres Geschlechts. Der Einsatz für Menschenrechte und Religionsfreiheit ist unteilbar und gilt dem Schutz aller religiösen Minderheiten. In diesem Sinn halten die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn auch die Unterstützung bedrohter christlicher Glaubensgeschwister für ein Gebot der Stunde. Richtschnur bleibt dabei die universale Gültigkeit der Menschenrechte Diese gewähren religiöse Freiheit, zeigen aber auch die Grenze der Religionsfreiheit auf, wo diese andere Menschenrechte gefährdet.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn rufen die Gemeinden und Kirchenmitglieder zu tatkräftiger Solidarität mit bedrohten christlichen Glaubensgeschwistern und anderen religiösen Minderheiten auf: Im Einstehen für die Menschenrechte bei den politischen Behörden, in der Fürbitte und Informationsarbeit in den Gemeinden, in der Unterstützung von Friedensprojekten der kirchlichen Hilfs- und Missionswerke. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn fordern dazu auf, auch in der Schweiz antisemitischen und islamophoben Tendenzen sowie der Diskriminierung von Minderheiten entschieden entgegenzutreten und den interreligiösen Dialog zu fördern.

Siehe dazu den Hintergrundtext: Menschenrecht Religionsfreiheit, Diskriminierung christlicher und weiterer religiöser Minderheiten

Referent des Synodalrats: Ueli Burkhalter

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