Gewaltprävention - im Einklang mit dem SEK

Standpunkt des Synodalrates (2011)

Der Synodalrat teilt die Erwägungen des Schweiz. Evangelischen Kirchenbundes SEK zur Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», die am 13. Februar 2011 zur Abstimmung gelangt. Er bittet darum, sich mit den Grundfragen dieser Abstimmungsvorlage auseinanderzusetzen.

Die Position des SEK

  1. Im Zentrum der Waffen-Initiative stehen die wirkungsvolle Verhinderung von Waffenmissbrauch und der verlässliche Schutz für (mögliche) Opfer von Waffengewalt. Es geht um eine bessere Kontrolle der im Umlauf befindlichen Waffen und nicht um deren Verbot.
  2. Die Volksinitiative stimmt in ihrem Anliegen einer Reduzierung der im Umlauf befindlichen Kleinwaffen mit einer zentralen Forderung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) im Rahmen seiner «Dekade zur Überwindung von Gewalt» überein.
  3. Die Gesellschaft muss für (neue) Formen direkter und struktureller Gewalt sensibilisiert werden, damit vorhandene Gewaltpotentiale wahrgenommen und abgebaut werden können.
  4. Der Rat SEK setzt sich für eine Politik nachhaltiger Gewaltprävention ein. Die Bedrohungspotentiale, die von Waffen ausgehen, dürfen nicht ausgeblendet werden.
  5. Friedenspolitische Massnahmen, die mit dem geltenden Recht übereinstimmen und in demokratischen Entscheidungsverfahren beschlossen wurden, werden vom Rat SEK nachhaltig unterstützt.
  6. Das Gewaltmonopol des Staates steht für den Rat SEK nicht zur Disposition.
  7. Der Rat SEK geht aus von der biblisch-theologischen Einsicht, dass staatliche Politik Schutz- und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen kann und muss, dass aber Frieden nur auf der Grundlage des gemeinsamen Willens aller Menschen gestiftet werden kann.
  8. Deshalb erinnert der Rat SEK an die biblische Friedensbotschaft mit dem Aufruf zur Gewaltüberwindung und zum Gewaltverzicht, als Grundlage für ein «lebensfreundliches», gelingendes Leben in Gemeinschaft.

Referentin des Synodalrates: Pia Grossholz-Fahrni

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