Die Kirchgemeinde als soziale Arbeitgeberin

Erwerbsarbeit hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Wer arbeitslos wird, fühlt sich oft nicht mehr zugehörig. Das Bild vom Leib Christi zeigt uns, dass Gottes Welt eine unteilbare Welt ist, in der alle Menschen das Recht auf Zugehörigkeit und Teilhabe haben. Dieses Bild fordert die Kirche als Arbeitgeberin heraus. Auf der einen Seite benötigen Mitarbeitende mit einem Handicap zusätzliche Mittel oder Ideenreichtum, um sich mit ihren Ressourcen voll einzubringen oder ihre Beeinträchtigungen z. B. betreffend Mobilität, Kommunikation und/oder Leistungsfähigkeit zu kompensieren. Auf der anderen Seite bringen Menschen mit Behinderungen Gaben und Lebensorganisationsformen mit, die das Beziehungsgefüge in der Kirche bereichern und die Gemeinschaft stärken können. Sie schaffen damit ein Gegengewicht zu ökonomisierten, rationalisierten Gesellschaftsentwürfen, von denen auch die Kirche nicht verschont bleibt.

Postulat Buchter
Bericht des Synodalrats / Kenntnisnahme und Abschreibung durch die Synode

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Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn

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