Liturgie

Mit dem Begriff Liturgie (ursprüngliche Bedeutung im Griechischen: öffentlicher Dienst) bezeichnen wir in der Kirche die Ordnung des öffentlichen Gottesdienstes nach dessen Inhalt und dessen Form. Elemente der Liturgie sind Wort und Stille, Zeichen und Gesten, Gebet und Stille, Fürbitte und Kollekte, Lied und Musik.

Inhaltlich folgt die Liturgie dem Kirchenjahr. Die Pfarrerinnen und Pfarrer, im Gehorsam gegenüber Jesus Christus und gebunden durch das Ordinationsgelübde, sind in der Verkündigung des Evangeliums frei. Sie orientieren sich an der Heiligen Schrift nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Liturgie soll die einzelnen Kirchgemeinden verbinden und es den Menschen ermöglichen, Gottesdienste - auch in anderen als der eigenen Kirchgemeinde - in einem vertrauten Rahmen zu feiern. Dazu bedarf es für die gesamte Kirche eine gemeinsame Liturgie beziehungsweise eine gottesdienstlichen Ordnung, die nicht ins Belieben der Gemeinde oder der Pfarrschaft gestellt ist.

Die liturgische Kompetenz liegt deshalb bei der Synode und in deren Auftrag beim Synodalrat, welche festlegen, auf welche Weise im Kirchengebiet die Gottesdienste zu gestalten sind. Die Kirchenordnung verlangt, dass die Gottesdienste in der Weise der reformierten Kirche gefeiert werden.


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