Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2020

18 19 Kirchenkanzlei Kirchenkanzlei Als sich Anfang 2020 abzeichnete, dass sich das neuartige Coronavirus aus Wuhan auch in Europa ausbreiten würde, war die Lage für die Kirchenkanzlei eindeutig: In dieser Krisensituation steht der Synodalverband auf der Seite seiner Kirchgemeinden und gibt sein Bestes, um mit konkreten Hilfeleistungen Unterstützung anzubieten. Es wurde daher festgelegt, einen Corona-Ratgeber für Kirchgemeinden herauszugeben: Die «Hilfestellung» entstand. Aber schon bald stellte sich bei deren Redaktion die Frage: Wie soll man die staatliche Maxime, «vulnerable Mitmenschen» nicht zu gefährden, angemessen umsetzen? Schliesslich ist dieser Begriff mit vielen Wertungen verbunden und entsprechend undeutlich. Man hat es gemäss einer Definition des Bundesamtes für Gesundheit mit älteren Menschen oder mit Personen zu tun, die an bestimmten Vorerkrankungen leiden. Aber warum sind bei einem hochansteckenden Virus nicht auch junge, gesunde Mitmenschen besonders verletzlich, wenn sie als Flüchtlinge in beengten Zentren leben müssen? Sollten nicht auch Personen als vulnerabel gelten, die psychisch überfordert sind, etwa weil sie um ihre wirtschaftliche Existenz bangen müssen? Und kann sich eine besondere Verletzlichkeit sogar erst aufgrund behördlich ergriffener Schutzmassnahmen einstellen, beispielsweise wenn aufgrund von Kontaktsperren sterbende Angehörige nicht besucht werden dürfen oder Altersheimbewohnende den Kontakt zu ihren Liebsten verlieren? Sich an der Menschenwürde orientieren Bereits mit der Definition dessen, was unter «vulnerablen Menschen» zu verstehen ist, verhandeln wir nichts weniger als das Menschenbild. Gleichwohl sind die Entscheidungen des Staates häufig in merkwürdiger Weise an der Oberfläche verblieben. So wurden staatliche Massnahmen rasch beschlossen und häufig noch «heute um Mitternacht» in Kraft gesetzt. Kurze Zeit danach konnten sie aber bereits nicht mehr oder nur noch in abgeänderter Form gültig sein, und dies allenfalls je nach unterschiedlichem Gutdünken der Kantone. In dieser Situation droht man nicht nur die Übersicht, sondern auch den Halt zu verlieren. Bei der Redaktion der «Hilfestellung» haben wir daher versucht, uns an der Menschenwürde zu orientieren. Die Würde des Menschen gründet in der Ebenbildlichkeit Gottes und ist damit allumfassend. Deshalb soll sich auch das Handeln der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn aus einer weit gefassten Solidarität heraus begründen lassen. Unsere Kirche hat sich aufgrund dieser Grundhaltung beispielsweise dafür eingesetzt, dass Beerdigungsfeiern möglich bleiben oder der Zugang in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern nicht ungebührlich eingeschränkt wird. Denn Menschen müssen sich ihrer Würde wegen gerade auch in belastenden Krisenzeiten mit seelsorgerlicher Zuwendung begegnen dürfen. Der Bedarf an Seelsorge betrifft dabei auch das Individuum als Teil der menschlichen Gesellschaft. So fällt auf, dass ein öffentliches Trauern bisher wenig stattgefunden hat. Es wäre aber wichtig, die kollektiv erlebten Traumata theologisch zu deuten und einzuordnen, damit wir nach der Pandemie nicht unbekümmert in den Zustand davor zurückverfallen. Gewiss, der Weg zu einer menschenwürdigeren und krisenresilienteren Gemeinschaft würde wiederum von anspruchsvollen Entscheidungen gesäumt sein. Doch die Kirche könnte hier einiges beitragen. Allein schon, weil sie die Hoffnung nicht verliert: Unser Schöpfer, das ist uns zugesagt, wird uns begleiten als «der Herr, der ist und der war und der kommt» (Offb. 1,8) Es gibt Entscheidungen, die tiefer nicht gehen könnten. Und die doch in merkwürdiger Weise an der Oberfläche verbleiben. Über die Schwierigkeiten des Entscheidens in Corona-Zeiten. Tiefgründige Entscheidungen an der Oberfläche Christian Tappenbeck Kirchenschreiber Kirchenschreiber Christian R. Tappenbeck Kanzleidienst Prisca Lanfranchi, Leitung Carmen Binggeli, Käthy Buntschu, Barbara Trachsel Kommunikationsdienst Adrian Hauser, Leiter Bertrand Baumann, Leiter französischsprachige Kommunikation und Übersetzungsdienst Nadya Rohrbach Olivier Schmid, Redaktor ENSEMBLE Nathalie Ogi, rédactrice ENSEMBLE Karin Freiburghaus, Heidi Hänni, Carmen Binggeli, Nadja Rauscher (bis Mitte Februar 2020) Dorothee Wenk, Visionsbotschafterin Corine von Wartburg, Social Media (ab 1. Mai 2020) Rechtsdienst Andreas Mosimann, Leiter Roger Juillerat, Ursula Sutter-Schärer Yvonne Pfister (Mutterschaftsvertretung ab Anfang April 2020), Delia Sauer, Nicole Schrepfer Übersetzungsdienst Bertrand Baumann, Leiter Nadya Rohrbach Kirchenkanzlei Eine wichtige Aufgabe des Rechtsdienstes ist die Unterstützung der gesamtkirchlichen Dienste. In diesem Rahmen verfasste der Rechtsdienst diverse Rechtsgutachten wie z.B. zur Frage der Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung oder zur Verwendung eines Kredits für den ökumenischen Seelsorgedienst für Asylsuchende. Auch war der Rechtsdienst an der Revision verschiedener Erlasse beteiligt. Besonders hervorzuheben sind dabei die Klimaschutzverordnung und das Stipendienreglement. Der Rechtsdienst koordinierte 2020 wiederum verschiedene Vernehm- lassungseingaben. So insbesondere zur Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich, zur Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung des Kantons Bern sowie zum Gesetz über die Leistun- gen für Menschen mit Behinderungen. Zu Letzterem hielt der Synodalrat fest, dass die Leistungen für die betroffenen Personen notwendig sind, um ein menschenwürdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Kirchensteuerpflicht war nicht nur in der Politik ein Thema, auch der Rechtsdienst wurde damit konfrontiert und begleitete eine Kirchgemeinde eng in einem Einspracheverfahren bezüglich einer Veranlagung der Kirchen- steuer. Auch in anderen Beschwerdeverfahren war der Rechtsdienst stark involviert. So bei der viel beachteten Abstimmungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem kirchlichen Engagement für die Konzernverantwortungsinitiative, zu welcher Rechtsanwalt Dr. Ueli Friederich eine ausgezeichnete Rechtsschrift an das Bundesgericht verfasste. Gestritten wurde unter anderem auch um die Höhe des Lohnes, die Teilnahme an einer Ausbildung, die Dienstwohnungspflicht sowie die Zuständigkeit für kirchgemeindeeigene Pfarrstellen. Rechtsdienst Andreas Mosimann Leiter Rechtsdienst Schliesslich gab der Rechtsdienst Antworten auf verschiedenste Fragen aus Kirchgemeinden. Diese standen oft im Zusammenhang mit den CoronaMassnahmen und waren insbesondere personalrechtlicher und organisationsrechtlicher Art. Beispielsweise, welche Versammlungen von Exekutiven und Legislativen durchgeführt werden dürfen und wie. Besonders häufig gab der Rechtsdienst zudem Auskunft zu Fragen bezüglich des Datenschutzes und der Zuordnung von Pfarrstellen an Kirchgemeinden. Nach dem Abschluss des Übergangsprozesses Kirche–Staat, der in den vergangenen Jahren sehr viel Ressourcen gebunden hatte, musste sich der Dienst einer neuen Herausforderung stellen; der Ausbruch der Pandemie erwischte uns genauso wie alle anderen allgemeinen Dienste auf dem falschen Fuss. Die Schaffung eines Pandemie-Informationsmittels für Kirchgemeinden («Hilfestellung»), das mit dem erklärten Ziel eingesetzt wurde, inhaltlich möglichst umfassend und regelmässig zu informieren, hat die vom Dienst in den vergangenen Jahren unternommenen Anstrengungen, die Aufträge flüssig zu erledigen, richtiggehend pulverisiert. Es blieb nichts anderes übrig, als die Kapazitäten des Dienstes notfallmässig hochzufahren. Dabei war man auf die Hilfe des Teams von Externen und auf die Rekrutierung neuer Kräfte angewiesen – mit den Anforderungen an Einführung und Ausbildung, die so ein Schritt mit sich bringt. Dem gesamten Team von Externen sei an dieser Stelle für sein Übersetzung und französischsprachige Kommunikation Bertrand Baumann Leiter Fortsetzung auf Seite 20 Neue Herausforderungen wegen der Pandemie

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