Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2019

22 Personaldossiers Pfarrschaft sind überführt Departement Zentrale Dienste Auch im Berichtsjahr 2019 nahmen die Vorarbeiten zur Umsetzung des neuen Landeskirchengesetzes innerhalb der Zentralen Dienste viel Raum ein. So galt es, durch eine interne Reorganisation gute Voraussetzungen zur Übernahme und administrativen Verwaltung der fast 500 Pfarrpersonen zu schaffen. Dazu wurde die bisherige Fachstelle Personal und Finanzen per Mitte Jahr in zwei Fachstellen aufgeteilt. Weitere Schwerpunkte lagen in der Bereitstel- lung der erforderlichen Reglemente und Verordnungen im Zusammenhang mit dem gesamtkirchlichen Finanzhaushalt, der Erarbeitung der Grundlagen zur Erfassung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen und der verzögert erfolgten Übernahme der elektronischen Daten der Pfarrschaft. Mit diesen Vorarbeiten sind die Zentralen Dienste sehr gut aufgestellt und damit den neuen Anfor- derungen gewachsen. Finanzstrategie als Grundlage Die Finanzierung der Aufgaben der Landeskirche erfolgt durch Abgaben der Kirchgemeinden, gesamtkirchliche Kollekten und Beiträge des Kantons. Der Beitrag des Kantons stützt sich dabei auf Art. 30 und Art. 31 des Landeskir- chengesetzes und setzt sich aus zwei Teilbeiträgen zusammen: der Abgeltung der rechtshistorischen Titel (1. Säule) und der Abgeltung gesamtgesellschaft- licher Leistungen (2. Säule). Für die 2. Säule haben die Landeskirchen, im Hinblick auf den Beitrag des Kantons für die zweite Beitragsperiode, Rechen- schaft über die geleisteten gesamtge- sellschaftlichen Leistungen abzulegen. Zentrale Voraussetzung dafür ist die Erfassung ebendieser Leistungen durch die Kirchgemeinden, die kirchlichen Bezirke und die Landeskirche. Die finanzielle Zukunft der Landeskirche wird in dem Sinne stark fremdbestimmt, als dass sich der Mitgliederrückgang, das Steuerregime von Bund und Kanton sowie die wirtschaftliche Entwicklung unmittelbar auf die zur Verfügung stehenden Mittel auswirken. Mit der Erarbeitung einer Finanzstrategie schaffen wir nun die Grundlage für eine langfristige, nachhaltige Sicherstellung der Aufgaben der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Die Finanzstrategie soll ein Gleichgewicht zwischen der Fi- nanzierung der Aufgaben, der Liquidität und der Sicherheit gewährleisten. Dank an die Mitarbeitenden Ich habe bereits im vergangenen Jahr auf die grosse berufliche Belastung von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen hingewiesen. Die Hoffnung, dass sich diese Situation bald entspannen würde, hat sich leider nicht erfüllt. Dies hängt stark mit den zusätzlichen Aufgaben zusammen, die für die Umsetzung des Landeskirchengesetzes zu leisten sind. Auch für 2020 ist noch einmal mit einem überdurchschnittlichen personellen Zusatzaufwand zu rechnen, bis sich die neuen Prozesse und Aufgaben einmal eingespielt haben. Ich danke an dieser Stelle meinen Mitarbeitenden in den Zentralen Diens- ten für die geleistete Arbeit und die Bereitschaft, sich in Zeiten des Wandels den grossen Herausforderungen zu stellen. Roland Stach Departementschef Zentrale Dienste Am Dienstag, 17. Dezember 2019, erfolgte die offizielle Übergabe der physischen Personaldossiers von rund 500 Pfarrpersonen durch den Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten des Kantons Bern an die Leiterin der Fachstelle Personal der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Damit übernimmt die Reformierte Landeskirche die Verantwortung für die personalrechtliche Betreuung der Pfarrschaft.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=