Kirchliche Finanzierung Klimaschutz

Der Synodalrat hat im Klimajahr 2019 beschlossen, sein Engagement für den Klimaschutz zu verstärken und auszuweiten.
Ziel der Massnahmen ist, erneuerbare Energien zu fördern, den Energiebedarf kirchlicher Gebäude insgesamt zu verringern und das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Klimaschutzes zu verstärken.
Die beiden bisherigen Fonds für Energieberatungen und für Solaranlagen sind in einer umfassenden Verordnung «Kirchliche Finanzierung Klimaschutz» zusammengeführt.
Für die Jahre 2020 bis 2023 stehen im Durchschnitt 125'000 Franken pro Jahr für die Unterstützung von Kirchgemeinden bereit, die Klimaschutz-Massnahmen ergreifen.
Informationsveranstaltungen zu Bau- und Klimaschutzthemen
- Mittwoch, 16.03.2022
Sehbehindertengerechtes Umbauen in kirchlichen Gebäuden
Förderung kirchlicher Klimaschutz durch Refbejuso
Detailprogramm
Sehbehindertengerechtes Umbauen / Förderbereich und Beispiele - Mittwoch, 23.03.2022
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Notfallplanung im kirchlichen Umfeld
Förderung kirchlicher Klimaschutz durch Refbejuso
Detailprogramm
PowerPoint Arbeitssicherheit
Förderbereich und Beispiele - (französisch) Mercredi, 30.03.2022
Séance d’information et d’echange: L’énergie dans l’eglises – projets techniques et subventions
Programme détaillé
Energie dans les églises: projets, techniques et subventions
Protection du climat, domaines de soutien et exemples - Mittwoch, 06.04.2022
Flexible Kirchenräume
Detailprogramm
Zeit: jeweils 18.00 bis 19.30 Uhr
Die Anlässe finden per Zoom online statt. Anfrage für den Zoom-Link (bitte um Angabe, welcher Anlass gewünscht ist)
Folgende Massnahmen werden unterstützt
- Energieberatung und Erstellung von Energiekonzepten (Gebäudeanalyse)
- Beiträge an bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle und an den Einbau, die Optimierung und den Ersatz von Haustechnik
- Anfangsinvestitionen für Solaranlagen
- Einführung eines Umweltmanagementsystems
- Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen der Kirchgemeinden zu Themen des Klimaschutzes
- Aktionen von Kirchgemeinden mit ihren Jugendlichen zum Schutz des Klimas
- Weitere Klimaschutzprojekte von Kirchgemeinden


Umfang der Unterstützung
Für Energieberatungen und Energiekonzepte (Massnahme 1) kann der Kostenanteil geltend gemacht werden, der nach der Ausschöpfung kantonaler Fördermöglichkeiten bei der Kirchgemeinde übrig bleibt.
Für direkte Massnahmen (Massnahmen 2 und 3): Ein Viertel der Investitionskosten und maximal 50'000 Franken pro Kirchgemeinde innerhalb von zwei Jahren.
Der Förderbeitrag für die Einführung des Umweltmanagements nach dem Grünen Güggel (Massnahme 4) beträgt 4000 Franken.
Der Förderbeitrag für Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie für Aktionen mit Jugendlichen (Massnahmen 5 und 6) beträgt maximal 5‘000 Franken.