Refbejuso - Tätigkeitsbericht 2018

22 Oberland Mittelland Emmental Oberaargau Seeland Berner Jura Kanton Bern Kanton Jura Bezirkssynode Solothurn Ganzes Kirchengebiet Bern-Jura-Solothurn 2018 131 1 12 199 370 65 297 46 990 79 294 19 085 541 148 7023 32 294 580465 Reformierte Kirchenmitglieder 2015 940 1155 501 350 438 140 3524 36 248 3808 2016 961 1152 492 316 411 101 3433 21 225 3679 2017 789 1161 487 310 429 118 3294 31 233 3558 2018 788 1087 427 293 376 120 3091 24 192 3307 Taufen 2015 1225 1585 666 494 641 180 4791 27 354 5172 2016 1217 1551 702 445 646 180 4741 30 339 5110 2017 975 1474 647 418 585 149 4248 36 345 4629 2018 991 1586 613 414 569 135 4308 35 308 4651 Konfirmationen Statistiken Personal bereits Mitte Dezember 2018 öffentlich ausgeschrieben wurde. Thema waren auch die Auswirkungen der geplanten kantonalen und eid- genössischen Steuergesetzrevisionen sowie die negative Zweckbindung der Steuern juristischer Personen für die Kirchgemeinden. Der Leiter des Teilprojekts 3, Willy Oppliger, der Departementschef und der Leiter Zentrale Dienste haben an gut be- suchten Informationsveranstaltungen in Bern und Biel (französisch) die- jenigen Kirchgemeinden über die möglichen Folgen informiert, welche aufgrund einer Modellrechnung des TP3 von den Änderungen wesentlich betroffen sein könnten, und mit ihnen über Möglichkeiten diskutiert, wie die Kirchgemeinde individuell auf die Ver- änderung reagieren kann. Die Wintersynode 2018 hat einem Kredit zugestimmt, welcher den Ersatz der bestehenden Multifunktionsgeräte im ganzen Haus der Kirche erlaubt. Bereits der Druck der umfangreichen Unterlagen für die letzte Synode hat gezeigt, dass die Geräte den Zenit ihrer Lebensdauer überschritten haben. Bei der Wahl der neuen Geräte wird nicht nur auf die Beschaffungs- kosten, sondern auch auf möglichst tiefe Betriebs- und Unterhaltskosten geachtet. Fachstelle Finanzen und Personal Finanzen Nebst dem «Business as usual» haben hauptsächlich zwei Projekte die Agenda dominiert: die Umsetzung des Harmonisierten Rechnungslegungs- modells HRM2 und die Revision des Reglements über den gesamtkirch- lichen Finanzhaushalt. Erstmals wurde das Budget nach HRM2 erstellt. Die Vorarbeiten waren zeitintensiv, mussten doch auch landeskirchen- spezifische Bedürfnisse sowie künfti- ge Anforderungen wie die Besoldung der Pfarrschaft und der Nachweis der gesamtgesellschaftlichen Leistungen gegenüber dem Kanton – dem aktu- ellen Kenntnisstand entsprechend – mitberücksichtigt werden. Die erst- malige Budgetierung nach HRM2 führte bei allen Bereichen zu einem einmaligen Mehraufwand. Aufgrund der Einführung von HRM2 und der neuen Herausforderungen, welchen sich die Landeskirche ab 1.1.2020 stellen muss, wird auch das Reglement über den gesamt- Fortsetzung auf Seite 24 Departement Zentrale Dienste

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=